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Unsere Aufgaben:

 

Die Verwalteraufgaben in Bezug auf einer Miethaus- und Sondereigentumsverwaltung gliedern sich auf in:

  • Allgemeine Verwaltung

  • Juristische Verwaltung

  • Technische Verwaltung

 

  • Allgemeine Verwaltung:

    Zur allgemeinen Verwaltung gehören die büromäßigen Arbeiten.

    Zur allgemeinen Verwaltung gehören ferner
    bei Neuvermietung einer Wohnung bzw. gewerbliche Räume, Mietverträge abschließen. Dazu gehört auch selbstverständlich einen passenden Mieter suchen
    ---- Aufstellung einer Hausordnung
    ---- Wohnungsabnahme bei Einzug und Auszug durchführen
    ---- Schriftwechsel mit dem Mieter, Hauseigentümer, Behörden, Energieversorgern u. a. durchführen
    ---- Kündigung des Mieters bei Zahlungsverzug aussprechen nach Rücksprache mit dem Eigentümer/Vermieter
    ---- Mietüberschüsse an den Eigentümer/Vermieter überweisen
    ---- Mietkautionssparbücher bei Neuvermietung einrichten
    ---- Einstellung, Überwachung von Hauswarten
    ---- Verwalterpflicht Versicherungen:
    Eine sehr wichtige Verwaltertätigkeit ist für uns die Überprüfung der abgeschlossenen Versicherungen.

 

  • Finanzverwaltung:

    "Die Finanzen müssen stimmen", dies ist ein geflügeltes Wort unter den Verwaltern und eines der wichtigsten Grundsätze. Gemeint ist damit, daß wir verantwortlich sind für alle Einnahmen und Ausgaben des Objektes. Alle diese Zahlungen werden von uns ordentlich geführt.
    Letztendlich haben ja nahezu alle Tätigkeiten in irgendeiner Form mit Geld zu tun, die wir sehr gewissenhaft ausführen:

    ---- Führung einer kaufmännischen Buchhaltung

        ---- Zahlungsverkehr

        ---- Mahnwesen

        ---- Betriebskostenabrechnung erstellen gemäß der mietvertraglichen 

              Vereinbarung

        ---- Wir haben die Möglichkeit Buchungsdaten im DATEV-Export

              Format direkt an Ihren Steuerberater weiterleiten:   

Damit können wir aus den Buchhaltungsdaten im DATEV-Format exportieren und z.B. an Ihren Steuerberater übergeben. Das Modul ist mandantenfähig, einem Mandanten lassen sich beliebige Objekte aus dem Hausverwaltungsprogramm Objektbestand zuordnen. Den Sachkonten, Bestandskonten und Debitoren/Kreditoren- Konten aus diesem Programm  lassen sich somit Konten aus dem im Lieferumfang enthaltenen DATEV-Kontenrahmen in Absprache mit dem Steuerberater zuordnen. Durch die Übergabe der Buchhaltung im DATEV-Format entlasten Sie Ihren Steuerberater und sparen dadurch Kosten.



            
Die Jahresabrechnung legen wir üblicherweise im 1. Quartal des folgenden Jahres für das abgelaufende Jahr vor.
     

      ---- Abrechnen der Kaution bei Auszug eines Mieters

      ---- Rechnungskontrolle

      ---- Am Anfang eines neuen Wirtschaftsjahres erhalten die

            Eigentümer für das vergangene Wirtschaftsjahr eine

            Kontoabstimmung mit den Einnahmen und Ausgaben. 
         

            Für den Steuerberater ist diese sofort verwertbar.
         

            Die dazugehörigen Kontoauszügen und Rechnungen erhalten die   

            Eigentümer im Original

 

  •  Technische Verwaltung:

    Dazu gehören vor allem die

    ---- Vornahme von Reparatur-Ausschreibungen


        ---- Vergabe, Überwachung und Abnahme von Reparaturen        

         
        ---- Abschluß und Kontrolle von Wartungsverträgen, 

              Instandhaltung/Instandsetzung von Technischen Anlagen

Über den Zustand von technischen Einrichtungen und über den baulichen Zustand eines Anwesens werden wir uns fortlaufend überzeugen. Dies geschieht in der Praxis am besten durch eine Objektbegehung.

Entsprechende Handwerker wie Maurer, Dachdecker, Installateur, Maler, Gärtner, Elektriker, Tischler, Schlosser sowie ein Rechtsanwalt für Mietrecht stehen uns nach jahrelanger Zusammenarbeit zur Verfügung.

Allerdings arbeiten wir auch gern mit den Ihnen vertrauten Handwerkern zusammen.

Neu zu vermietende Wohnungen vermitteln wir nur im Rahmen unserer Hausverwaltung

Bei Neuvermietung beraten wir beim Ausfüllen des Mietvertrages nach den gesetzlichen Bestimmungen

 

  • Juristische Verwaltung:

    Der Hausverwalter ist kein Jurist. Kenntnisse im Mietrecht sind aber für ihn unabdingbare Voraussetzungen für folgende Aufgaben:

    ---- Durchführung von Mieterhöhungen nach den gesetzlichen Bestimmungen

         ---- Einleitung von Rechtsmaßnahmen durch Auswahl und Beauf-         tragung eines Rechtsanwaltes nach Rücksprache mit Eigentümer       

         Schwerpunkt z. B. Zahlungsverzug eines Mieters 

         ---- Vertretung der Eigentümer bei Behörden auch nach Rücksprache

         ---- Durchführung von Mieterhöhungsverlangen nach Rücksprache