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Als kompetenter Ansprechpartner bieten wir Ihnen aufgrund unserer Erfahrung Service-dienstleistungen wie folgt an:
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Miethausverwaltungen
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Heiz- und Betriebskostenabrechnungen werden nach der Betriebskostenverordnung erstellt. Neu zu vermietende Wohnungen vermitteln wir im Rahmen unserer Hausverwaltung. Bei Neuvermietung beraten wir beim Ausfüllen des Mietvertrages nach den gesetzlichen Bestimmungen
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Durchführung von Mieterhöhungsverlangen
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Auch ist Ihre Wohnungseigentümer- gemeinschaft bei uns in guten Händen. Die Verwaltung einer WE-Gemeinschaft ist in den §§ 20-28 des WE-Gesetzes festgelegt. Sowie auf der Grundlage der für Ihr Eigentum festgelegten Teilungserklärung und Beschlüsse in den Wohnungseigen-tümerversammlungen
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